Top Beratungen zum Erbrecht

Top Beratungen zum ErbrechtWer Vermögen zu vererben hat, der tut sich oftmals schwer damit zu entscheiden, wer welche Sach- und Geldwerte letztendlich erben soll. Besonders dann, wenn viele gesetzliche Erben vorhanden sind, ist dies nicht immer leicht. Wie die Erfahrung zeigt, sind Erbstreitigkeiten eher die Regel als die Ausnahme, sodass der Nachlass schon zu Lebzeiten gut geplant werden will.

Wer heute etwas zu vererben hat, der möchte selbstverständlich erreichen, dass sein letzter Wille auch in die Tat umgesetzt wird. Dabei gibt es allerdings im Erbrecht heute eine Menge Fallstricke, die man kennen sollte, wenn der letzte Wille, also das Testament, verfasst wird. Die Internetseite www.erbrecht-heute.de bietet eine fundierte Beratung zu diesem Thema, die an den richtigen und wichtigen Stellen auch dazu aufruft, einen Notar einzuschalten, um auf Nummer sicher zu gehen. Die wichtigsten Details zum Erbrecht heute können aber dank der Top Beratung zum Erbrecht schon ausgemacht werden. Wichtig ist beispielsweise im neuen Erbrecht vor allen Dingen der Begriff der Pflichtteilsberechtigten. Zu diesem Personenkreis gehören die Abkömmlinge, der Ehegatte und die Eltern. Abkömmlinge sind alle Kinder, egal ob ehelich, unehelich oder adoptiert. Sollte ein Kind bereits gestorben sein, erhalten dessen Kinder, also die Enkel den Pflichtteil zu gleichen Teilen.

Der Ehegatte ist selbstverständlich auch eine Person, die zu den Pflichtteilsberechtigten gehört. Welcher Anteil ihm als Pflichtteil zusteht, hängt auch davon ab, in welcher Form die Ehe in steuerlicher Hinsicht geführt wurde. Der Ehegatte wird als Pflichtteilsberechtigter anders behandelt in einer Zugewinngemeinschaft, als wenn die Gütertrennung vereinbart wurde. Dieser Umstand wird häufig erst aufgrund der guten Beratung auf Erbrecht heute deutlich. So hat etwa das Berliner Testament, das sehr gerne von Ehepartner eingesetzt wird, auch seine Tücken. Im Berliner Testament wird der jeweils andere Ehepartner als Alleinerbe eingesetzt. Dieser Wille wird aber nur dann zur Realität, wenn es den übrigen Pflichtteilsberechtigten auch gefällt und diese kein Nachlassgericht anrufen.