Schuldenfreiheit erreichen durch das Insolvenzverfahren?

Wer mit hohen Schulden zu kämpfen hat, dessen Leben ist alles andere als leicht. Egal, ob man als Privatperson oder als Geschäftsperson mit dem Rückzahlen von Schulden bei einem oder mehreren Gläubigern hadert, die finanzielle Misere bringt meist noch andere Probleme mit sich. Viele versuchen daher, durch ein Insolvenzverfahren ihre Schulden loszuwerden. Generell gesehen ist dies eine durchaus lohnenswerte Handlung. Als Privatperson kann man Verbraucherinsolvenz bzw. Privatinsolvenz vor Gericht beantragen, als gewerblich agierende Person kann man Regelinsolvenz beantragen. Wer ein Insolvenzverfahren gewinnt, dem kann eine Restschuldbefreiung genehmigt werden. Somit ist man seine restlichen Schulden los und hat eine Chance auf einen Neubeginn.

Ob sich das Beantragen eines Insolvenzverfahrens lohnt, das sollte man am besten mit einem Finanzberater oder auch einem Anwalt vorher besprechen. Nicht in allen Fällen würde es sich für den Schuldner lohnen und wirklich Schuldenfreiheit mit sich bringen. Bei einem Insolvenzverfahren wird nämlich überprüft, wie genau die finanzielle Lage des Schuldners aussieht und ob durch Zwangsversteigerung, Pfändung und regelmäßige Abgaben nicht doch ein Schuldenausgleich zu erzielen wäre. In diesem Fall sowie in dem Fall, dass der Schuldner während seiner sechsjährigen Wohlverhaltensphase nicht den Bedingungen nachkommt, wird eine Restschuldbefreiung nicht zugesprochen und man bleibt nicht nur auf den Schulden sitzen, sondern hat zusätzliche Kosten durch das Gerichtsverfahren zu decken. Nur, wer keinen anderen Ausweg sieht, in einer Ausnahmesituation steckt oder ganz sicher weiß, dass er die nötige Disziplin bereits aufgebracht und auch weiterhin aufbringen werden kann, sollte ein Insolvenzverfahren beantragen. Dann sind die Chancen sogar relativ hoch, dass damit eine Schuldenfreiheit erreicht werden kann. Auch außergerichtliche Schuldenbereinigungen kommen infrage, sind aber weniger sicher als Insolvenzverfahren.