Thema Privatinsolvenz: Was muss man beachten?

Thema Privatinsolvenz: Was muss man beachten?Die außergerichtliche Einigung kann Zeit, Geld und Nerven sparen. Ist diese nicht möglich, dann gibt es einen weiteren Weg und diesen hat der Gesetzgeber im Jahr 1999 in Form der Privatinsolvenz geschaffen. Allerdings muss man sich diesen Weg schon genau überlegen, denn ganz so einfach wie viele Menschen glauben ist dies nicht.

Beantragung der Privatinsolvenz besser mit Anwalt

Den Antrag zu stellen ist schon im Vorfeld eine schwierige Entscheidung, die einem keiner abnehmen kann. Die Konsequenz daraus ist schon, dass man einige Jahre mit Einschränkungen leben muss. Es ist nicht so, dass man sich sorgenfrei zurücklehnen kann, doch nach der Privatinsolvenz winkt ein neues Leben. Allein dafür könnte es sich schon lohnen, diesen steinigen Weg zu gehen.

Bevor das Verfahren beantragt werden kann muss auch eine außergerichtliche Einigung versucht worden sein. Die Nachweise hierzu sind dem Gericht vorzulegen. Ist keine gütliche Einigung im Vorfeld versucht worden, ist der Antrag schon von Anfang an zum Scheitern verurteilt.

Am Besten lässt man sich schon im Vorfeld vom Anwalt aufklären, welche Rechte und Pflichten man vor während der Privatinsolvenz hat. Nur wenn das Insolvenzverfahren ordnungsgemäß abgewickelt wurde kann man auch zum Ende der sogenannten Wohlverhaltensperiode auch tatsächlich schuldenfrei sein.

Welche Angaben gehören in den Antrag zur Privatinsolvenz?

Zu Beginn muss das Verfahren beantragt werden und hierzu muss man einen umfangreichen Antrag ausfüllen, der beim Amtsgericht dann angenommen wird. Es müssen hierzu wirklich lückenlos alle privaten und finanziellen Verhältnisse offengelegt werden. Wichtig ist, dass alle Angaben wahrheitsgetreu und aktuell vorgelegt werden.

Berufstätige Angestellte geben ebenfalls Auskünfte zum Arbeitgeber und zum Einkommen. Als Verfahrensbevollmächtigter kann ein Anwalt ihres Vertrauens fungieren, wie z.B. die Stuttgarter Rechtsanwälte für Privatinsolvenz sein oder auch ein Schuldnerberater.

Der Anwalt wird darüber aufklären, dass auch eine Abtretungserklärung zwingend zum Antrag gehört. Wer in einer Privatinsolvenz ist, muss sich damit einverstanden erklären, dass Einkommen über dem Existenzminimum den Schuldnern zukommen muss.

Was sollte man im Vorfeld erledigen und beachten?

Die Papiere und Unterlagen, die im direkten Zusammenhang stehen sollten sorgfältig geordnet aufgehoben werden. Alle Rechnungen, Mahnungen und weitere Bescheide sind dem Anwalt fein säuberlich zu übergeben. Nur bei einer kompletten Übergabe kann der Bevollmächtigte den Antrag komplett prüfen und übergeben an das Gericht. Zudem sollte man beachten, dass nicht sämtliche Verpflichtungen in das Verfahren einfließen, einige Zahlungen muss man trotzdem leisten. Dies sind Bescheide zu Strafverfahren und Bußgelder, denn diese Schulden sind auch nach einer Restschuldbefreiung noch vorhanden.

Tipp: Hüten sollte man sich während der Wohlverhaltensperiode vor neuen Schulden. Diese könnten den gesamten Prozess der Schuldenbefreiung massiv gefährden.

Das Bezahlen der Schulden sollte trotz der Einleitung des Verfahrens das oberste Ziel sein. Zudem sollte man sich auch rasch einen Haushaltsplan aufstellen, damit man künftig nicht über seine Verhältnisse lebt. In jedem Fall ist dies ratsam, denn auch während des Insolvenzverfahrens könnte dieses Verhalten große Schwierigkeiten bringen. In der Wohlverhaltensperiode werden die Schuldner ohnehin von einem Berater begleitet und auch dieser wird über die Pflichten noch einmal gründlich aufklären. Im besten Falle ist man nach der Restschuldbefreiung dann auch in der Lage ein schuldenfreies Leben zu führen.