Berufsrechtsschutz für Selbstständige

Berufsrechtsschutz für SelbstständigeEin Berufsrechtsschutz für Selbstständige, Firmen und Vereine ist in verschiedenen Leistungsarten möglich. So gibt es den Steuerrechtschutz, den Arbeitsrechtschutz, den Schadenrechtsschutz, aber auch den Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, den Strafrechtschutz und den Sozialgerichtsrechtsschutz. Welcher Schutz jeweils individuell notwendig ist, findet man am einfachsten heraus, indem man Webseiten und Portale besucht, die die Rechtsschutzversicherung im Vergleich darstellen. Eine Berufsrechtsschutzversicherung ist vor allem für Firmeninhaber mit Angestellten wichtig, denn auch die Personen, die der Versicherungsnehmer in seinem Betrieb beschäftigt, sind mitversichert.

Der Steuerrechtsschutz dient zur Vertretung und Wahrnehmung der Interessen des Versicherungsnehmers im Falle eines Steuerstreites vor deutschen Gerichten. In der Regel springt der Versicherungsschutz ein, wenn es sich um die Lohnsteuer der Mitarbeiter handelt, um die Umsatzsteuer, auch Gewerbesteuer oder die Einkommensteuer. Der Arbeitsrechtsschutz schützt den Firmeninhaber, in der Regel dem Versicherungsnehmer, vor Klagen der Belegschaft, zum Beispiel, wenn es um Kündigungen geht. Der Schadenersatzrechtsschutz ist dazu gut, Ansprüche auf Schadenersatz gegen Unternehmen, Länder und auch öffentlich rechtliche Einrichtungen sowie Privatpersonen geltend zu machen. So kann es zum Beispiel um einen Hundebiss, einen Sturz auf einem nicht gestreuten öffentlichen Weg gehen, aber im Ernstfall auch um Versorgungsansprüche Hinterbliebener. Man ist also in der Regel gegen Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden versichert. Beim Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz geht es um Buß- und Verwarngelder und die damit anhängigen Verfahren. Handelt es sich jedoch um verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeit oder wurde die Ordnungswidrigkeit vorsätzlich begangen, entfällt der Versicherungsschutz.

Der Straf-Rechtsschutz ist ein sehr schwieriges Kapitel. Es wird in der Regel nur der Schaden bezahlt, der durch eine fahrlässige Handlung entstanden ist. Sobald anrüchig wird, die Problematik sei vorsätzlich herbeigeführt, ein Gericht entsprechend urteilt, oder die Motivation schon aus der Tat ersichtlich ist, wie bei Einbruch, Unterschlagung oder Raub, entfällt der Versicherungsschutz, auch im Nachhinein. Der Sozialgerichtsrechtsschutz hilft bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen Sozialversicherungsträger. Hier werden zum Beispiel die Kosten für Gutachten und Anwälte ersetzt. Die Klagen können gegen die gesetzliche Unfallversicherung, zum Beispiel bei der Anerkennung von Wege- Arbeits- oder Betriebsunfällen, die gesetzliche Rentenversicherung zum Beispiel bei der Anerkennung einer Berufskrankheit, auch gegen die gesetzliche Krankenversicherung und die gesetzliche Pflegeversicherung angestrengt werden.