Erbschaftssteuer auf Vermächtnisse

Erbschaftssteuer auf VermächtnisseEin Vermächtnis unterscheidet sich von einem Erbe in verschiedenen Punkten. Im Umgangssprachlichen jedoch werden die beiden Begriffe gerne vermischt, weshalb durchaus Verwirrung entstehen kann. Internetseiten, wie Erbschaftssteuer auf www.Erbrecht-heute.de, beschäftigen sich mit diesem Thema und bieten einfache und leicht verständliche Ausführungen. Es ist nämlich nicht erst im Alter wichtig, über die Erbnachfolge und allen damit zusammenhängenden Umständen nachzudenken. Beschäftigt man sich frühzeitig mit diesem Thema, was verständlicherweise nicht leicht ist, kann durch Schenkungen etc. einem starken Zusammenschmelzen der Erbschaft durch die Erbschaftssteuer entgegengesteuert werden. Oft ist das Vermögen in lebenslanger Arbeit mühevoll zusammengetragen worden und es lohnt sich, davon so viel wie möglich der Familie weiterzuvererben. In diesem Zusammenhang sollte auch die Möglichkeit von Vermächtnissen betrachtet werden.

Oftmals wird der Begriff „Vermächtnis“ gerne im nicht-materiellen Bereich verwendet und der Begriff „geistliches Vermächtnis“ ist sehr verbreitet. Doch ein Vermächtnis erfüllt auch einen ganz bodenständigen, materiellen Zweck. Während bei einem Erbe, der Empfänger automatisch (keine Willenserklärung erforderlich) Eigentümer des Erbes wird, besteht bei einem Vermächtnis lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch auf einen Teil des Erbes. Es werden beim Vermächtnis also zwei Willenserklärungen benötigt und das sind die des Erblassers, das er etwas vermachen will und die des Bedachten, das er das Vermächtnis annehmen will. Er hat also ein Recht auf Verschaffung des Vermächtnisses (durch den Erben). Folgende Beispielpassagen aus einem Testament sind häufig und machen den Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnis deutlich: „Alles Kochgeschirr vermache ich meiner Küchenhilfe, das Auto erhält mein Freund. Alles andere vermachte ich meinem Sohn“. Hier sind also die Küchenhilfe und der Freund die Bedachten (Vermächtnis), der Sohn ist der Erbe. So gesehen greifen Vermächtnisse bestimmte Gegenstände oder Werte aus dem Erbe heraus, während das Erbe immer einen Teil des Besitzes oder gar ihn als Ganzes umschließt. Gesetzlich geregelt ist das Vermächtnis im § 2078 BGB wonach ein Benutzen bestimmter Wörter oder Formulierungen im Testament nicht zwingend notwendig sind. Es reicht das bloße Beschreiben des Vermächtnisses, sprich „XY erhält …“.