Viele Mieter vermieten ihr eigenes Reich an Untermieter, wenn sie selbst aus beruflichen oder privaten Gründen längere Zeit anderswo verweilen. Die doppelte Mietzahlung kann so vermieden werden, doch nur wer beim Untermietvertrag auf verschiedene Punkte achtet, schützt sich selbst vor Fallen, die große Probleme mit sich bringen können. Zudem muss der eigentliche Vermieter der Mietwohnung eingeweiht werden und zustimmen, da sein Objekt schließlich dann vom Untermieter bewohnt wird und nicht mehr vom eigentlichen Mieter.
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Einzelne Zimmer dürfen fast immer untervermietet werden
Gegen die Untervermietung einer ganzen Wohnung kann der Vermieter Einspruch erheben, doch bei der Vermietung einzelner Zimmer braucht er einen triftigen Grund für eine Verweigerung. Solch ein Grund würde vorliegen, wenn ein Zimmer an eine vierköpfige Familie untervermietet werden soll. Ansonsten kann ein Vermieter die Untervermietung eines Zimmers nicht verbieten und das gilt auch, wenn die zweite Person dauerhaft einziehen soll oder der Mieter sich die Wohnung allein nicht mehr leisten kann.
Untermietverträge sind meist zeitlich befristet
Wenn der Mieter ein halbes Jahr im Ausland verbringen will und der Untermieter in dieser Zeit das Zuhause bewohnt, wird ein zeitlich begrenzter Untermietvertrag aufgesetzt. Allerdings gilt es bei zeitlich befristeten Mietverträgen zu beachten, dass ein Grund für die Befristung angegeben werden muss. Fehlt dieser, kann der Untermieter für unbegrenzte Zeit im Mietobjekt verbleiben und damit ist natürlich Streit vorprogrammiert. Hier hilft lediglich eine Kündigung, die dann allerdings drei Monate Frist mit sich bringt. Vorzeitig gekündigt werden können die zeitlich begrenzten Verträge nicht und damit könnten sich Probleme ergeben, wenn der Untervermieter seinen Auslandsaufenthalt verkürzt und dann eher in seine Wohnung zurückwill. Der Untervermieter darf Gewinn mit dem Vermieten seiner Wohnung machen und als Untermieter sollte man den aktuellen Mietspiegel kennen, um nicht mehr Miete als notwendig zu bezahlen. Im Netz gibt es noch viele weitere Tipps und hier gibt es Vorlagen für einen Untermietvertrag, in dem alle wichtigen Angaben enthalten sind.