Nachlassgericht prüft das Erbrecht der Erben

Nachlassgericht prüft das Erbrecht der ErbenNach dem Ableben des Erblassers müssen einige unangenehme Formalitäten erledigt werden. Dazu gehört auch die Benachrichtigung des Nachlassgerichts. Auch muss jedes aufgefundene Testament dem Nachlassgericht ausgehändigt werden, wenn nicht, macht man sich strafbar. Sobald das Nachlassgericht den Todesfall zur Kenntnis genommen hat, zum Beispiel auch vom Standesamt, wird es tätig. Die abgelieferten Testamente, auch die amtlich verwahrten, werden vom Nachlassgericht geprüft, eröffnet und die Erben werden informiert. Das Nachlassgericht prüft erst die Wirksamkeit des letzten Willens, also die Erbeinsetzung, wenn die Erben einen Erbschein beantragen. Durch den Erbschein wird das Erbrecht rechtmäßig nachgewiesen. Dadurch wird amtlich bestätigt, wer den Erblasser beerben darf und welchen Verfügungsbeschränkungen er eventuell unterliegt. Wer aber als Erbe im amtlichen Erbschein ausgewiesen ist, kann über den Nachlass verfügen. Zuständig ist das Nachlassgericht, in dessen Bezirk der Verstorbene seinen Wohnsitz hatte. Auch wer Fragen hat, kann sich an die Mitarbeiter des Nachlassgerichts wenden. So erhält man hier alle Tipps, wie das Erbe verteilt werden wird, sollte kein explizites Testament vorliegen.

Jeder Erbe ist antragsberechtigt, auch wenn gemeinschaftlich geerbt wird, der Vormund und der Testamentsvollstrecker sind ebenfalls berechtigt, einen Antrag zu stellen. Voraussetzungen für die Erteilung eines gültigen Erbscheins sind bestimmte Angaben nach § 2354 und § 2355 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, manche Angaben müssen durch öffentliche Urkunden beim Nachlassgericht nachgewiesen werden. Wenn der Nachlass überschuldet ist, muss das Nachlassgericht prüfen, ob der Nachlass innerhalb von sechs Wochen fristgerecht ausgeschlagen werden soll. Ein Erbe muss grundsätzlich von niemandem angetreten werden, deshalb ist es sinnvoll, sich vorher über den Erblasser ein wenig zu informieren. Es bestehen aber auch Möglichkeiten, die Haftung der Erben durch Nachlassverwaltung zu beschränken, denn sonst kann es passieren, dass die Erben unbeschränkt mit ihrem eigenem Vermögen haften müssen. Das Erbrecht ist sehr komplex, sachkundige Beratung, zum Beispiel von einem Notar oder www.erbrecht-heute.de, ist zu empfehlen.