Sinn und Unsinn einer vorzeitigen Vertragskündigung

Sinn und Unsinn einer vorzeitigen VertragskündigungBei allen Verträgen gibt es die Möglichkeit, den Vertrag vorzeitig zu kündigen. Auch Verträge, die mit einer festen Laufzeit versehen sind, wie Versicherungsverträge oder Handyverträge, können unter bestimmten Voraussetzungen vor dem Laufzeitende gekündigt werden. Doch nicht immer ist es sinnvoll, vorzeitig aus einem bestehenden Vertrag auszusteigen. Je nach Art des Vertrags kann man dadurch Vorteile oder auch erhebliche Nachteile haben. So gilt immer ganz genau abzuwägen, ob eine vorzeitige Vertragskündigung wirklich sinnvoll ist. In vielen Fällen kann die Abwägung Sinn machen ob die Verträge nicht besser aufrechterhalten werden sollen. Wenn das Angebot des Vertragspartners vorliegt kann man hierzu auch Beratung und Vergleichsangebote einholen.

In den meisten Fällen werden Verträge vorzeitig aufgrund von unvorhergesehenen Ereignissen gekündigt, die ein Fortlaufen des Vertrags unmöglich machen. Dies sind in der Regel finanzielle Engpässe, die aufgrund von Arbeitslosigkeit, einem Unfall oder einer längeren Krankheit entstanden sind. Handyverträge werden zudem oftmals vorzeitig gekündigt, weil man ein günstigeres Angebot bei einem Konkurrenten entdeckt hat und somit die finanzielle Situation hofft verbessern zu können. Bei Verträgen mit fester Laufzeit muss der Vertragspartner dieser vorzeitigen Kündigung nicht zwingend zustimmen. Daher lohnt es sich, die Gründe für eine vorzeitige Vertragskündigung gut zu überlegen und diese dem Vertragspartner genau darzulegen.

Anders als bei einem Handyvertrag verhält es sich mit Kreditverträgen oder Versicherungsverträgen. Bei Kreditverträgen ist es oftmals gar nicht möglich, einen Vertrag vorzeitig auszulösen, da keine Sondertilgungen vereinbart worden. Ist dies jedoch der Fall, kann man durch die vorzeitige Tilgung des Vertrags Zinskosten vermeiden. Bei einer Versicherung geht dies meist nicht ohne finanzielle Einbußen. Bei Versicherungsverträgen, wie der Risikolebensversicherung, spart der Versicherte durch seine Prämienzahlungen Geld an und erhält Zinsen, sodass im Schadensfall die vertragliche Versicherungssumme ausgezahlt werden kann. Für den Fall der vorläufigen Vertragskündigung bieten viele Versicherungen einen Rückkaufswert, der während der Laufzeit ansteigt. Je länger man eine Versicherung besitzt, umso höher wird der Rückkaufswert. Dieser liegt jedoch immer weit unterhalb der bis zu dem Zeitpunkt eingezahlten Versicherungsbeiträge.