Wird die Familie bevorzugt im Erbrecht?

Wird die Familie bevorzugt im Erbrecht? Das Erbrecht sieht vor, dass beim Erben und Vererben die Angehörigen einer Familie immer im Vorteil sind. Sie haben geringfügigere Steuersätze und auch größere Freibeträge bei der Erbschaftssteuer. Sogar bei einer Enterbung, die im Testament festgehalten wurde, greift das Erbrecht zugunsten des Enterbten ein, da er immer noch Anspruch auf seinen ihm zustehenden Pflichtteil hat. Die gesetzliche Erbfolge sieht vor, dass das Vermögen des Verstorbenen, ohne Testament, Letztem Willen oder Erbvertrag, grundsätzlich nur die Familie und nahestehende Verwandte erben. Viele nützliche Hinweise findet man zum Erbrecht auf Erbrecht-heute.de. Durch eine neue Reform können auch vereinzelte Erben eine Immobilie steuerfrei erben, falls sie vom Erben auch dann selbst bewohnt wird.

Die Erben werden vom deutschen Gesetz in 5 Erbenordnungen eingeteilt. Zur wichtigsten und gesetzlich bevorteilten Kategorie gehören Erben der 1. Ordnung, das sind alles Abkömmlinge des Verstorbenen, also seine Kinder, Enkel und Urenkel, einschließlich adoptierter und nicht ehelicher Kinder. Da tritt dann das ‚Stammesprinzip‘ in Kraft. Alle Erben bilden einen Stamm, die über die gleiche Person mit dem Verstorbenen verwandt sind, das bedeutet, jedes einzelne Kind des Erblassers bildet oder eröffnet einen neuen Stamm und jeder Stamm erbt jeweils zu gleichen Teilen. Die Familie wird im deutschen Erbrecht besonders geschützt. Kleinere und auch größere Streitigkeiten mit dem Erblasser führen nicht automatischen zu einer rechtskräftigen Enterbung. Ohne Testament tritt immer die gesetzliche Erbfolge in Kraft, die aber oftmals nicht den dem Erblasser nahestehenden Personen gerecht werden.

In einer leicht verständlich erklärten Form findet man nähere Informationen und gesetzliche Regelungen zum Erbrecht auf Erbrecht-heute.de. Die Sicherung des Nachlasses sollte niemand vernachlässigen, sodass es meist sehr sinnvoll ist, sich bereits zu Lebzeiten eingehend damit zu befassen, wie das zu vererbende Vermögen letztendlich verteilt werden soll. Auch Unstimmigkeiten lassen sich so oftmals bereits im Vorfeld vermeiden. Und zu denen kommt es recht häufig, wie die Erfahrung immer wieder zeigt.