Meldet der Versandhandel die Kunden bei der Schufa?

Um die Schufa und ihre Angaben kommt man in Deutschland kaum noch herum. So werden Schufa-Auskünfte oftmals von Vermietern oder Arbeitgebern eingefordert und dienen außerdem Banken und ähnlichen Instituten dazu, die Bonität zu prüfen. Mithilfe von Schufa-Selbstauskünften kann man seine Daten einsehen und sich auch über eventuelle Fehler beschweren oder Daten hinterfragen. Das Problem dabei ist, dass die Schufa-Agentur nur Daten von Vertragspartnern übernimmt, ohne sie zu hinterfragen oder nachzuprüfen. Daher kann es auch dazu kommen, dass falsche Angaben aufgenommen werden und daraus Probleme entstehen. Vielen stellt sich auch die Frage, ob beispielsweise der Versandhandel die Kunden bei der Schufa melden darf und ob man dadurch Probleme bekommen darf.

In vielen Kaufverträgen, insbesondere bei dem Erwerb von Mobiltelefonen, gibt es eine sog. Schufa-Klausel, mit der man sich einverstanden erklärt, dass Daten an die Schufa weitergeleitet werden. Es steht einem gesetzlich zu, das Häkchen bei der Klausel nicht zu setzen oder auch die Klausel aus dem Vertrag zu streichen und somit sein Einverständnis zu verweigern. Tut man dies, so hat der Versandhandel keinerlei Recht, Daten weiterzuleiten. Häufig kann dies jedoch dazu führen, dass Verträge nicht zustande kommen, Produkte nur eingeschränkt nutzbar sind oder beim Händler der Verdacht von Unseriosität aufkommt. Stimmt man der Klausel zu, so werden die Daten tatsächlich an die Schufa weitergegeben und man kann sich in Form von regelmäßigen Selbstauskünften ein Bild davon schaffen, welche Informationen weitergegeben wurden und ob sie zutreffen. Zahlt man beispielsweise nicht pünktlich oder gibt es Streitfälle, so taucht diese Information in der Schufa-Auskunft auf und wirkt sich negativ auf den Score und die Bewertung aus. In der Schufa-Auskunft gespeichert werden dürfen jedoch keinerlei Angaben zu Einkommen und Vermögen, Familienstand und Arbeitgeber.