Wer sich Schufa-Auskünfte über die eigene Situation einholt, der hat einen Einblick in seinen finanziellen Status. Oftmals verlangen Vermieter oder auch Arbeitgeber eine Schufa-Selbstauskunft von Privatpersonen wie Geschäftsleuten, um ihre Bonität zu prüfen. Anhand der Aussagen sowie der Bewertung des Schufa-Instituts ist nämlich ersichtlich, wie es um die Liquidität und die Abmahnungsvergangenheit einer Person bestellt ist. In der Regel sollte man seine Schufa-Auskünfte selbst einholen, damit man gegebenenfalls gegen etwas Einwände erheben kann, was vielleicht fälschlicherweise angegeben wurde oder das man nicht versteht. Es kann nämlich vorkommen, dass Einträge verwertet werden, die nicht herangezogen werden dürften oder die missverstanden werden. Oftmals ist dies bei Mobiltelefon-Rechnungen der Fall, die zu knapp bezahlt wurden und dann bereits eine Mahnung oder ein Konto-Minus zur Folge hatten.
Nur, wer seine Selbstauskünfte bei der Schufa einholt, hat eine Einsicht in die detaillierten Angaben und die Art und Weise der Bonitäts-Berechnung. Fremdpersonen haben in gewissen Situationen das Recht, die Bonitätsprüfung durchführen zu lassen. Sie können in der Regel jedoch nicht die Details einsehen, sondern erhalten nur generelle Auskünfte, ob Negatives vorliegt oder nicht oder wie hoch die Bonitäts-Prozentzahl liegt. Wer es jedoch versäumt, seine Schufa-Selbstauskunft einzuholen, kann mitunter sein blaues Wunder erleben. Denn dann ist kaum eine Kontrolle der eigenen Daten möglich und man muss akzeptieren, was Dritten gegenüber freigegeben wird. Das Schufa-Institut nimmt Daten lediglich von ihren Vertragspartnern auf, sie überprüft sie nicht. Dies obliegt der Person selbst, auch die eventuelle Klärung mit dem Unternehmen, welches eine negative Meldung weitergegeben hat. Nur, wer regelmäßig eine Schufa-Selbstauskunft beantragt, hat also eine Chance, rechtzeitig etwas an den Daten zu ändern, indem er eine Berichtigung beantragt.