Das deutsche Erbrecht einfach erklärt

Das deutsche Erbrecht einfach erklärtWie so viele Dinge im deutschen Leben ist natürlich auch das Erbrecht per Gesetz festgeschrieben worden. Damit soll eine eindeutige Erbfolge festgelegt werden, die es ermöglicht, die Hinterbliebenen eines Toten so zu bedenken, wie es einerseits der Verstorbene wollte und wie es andererseits auch das Familienverhältnis hergibt. Erbrecht heute erklärt die wichtigsten Strukturen und Details zum Erbrecht sehr anschaulich. Schnell wird deutlich, was mit einem Testament möglich ist und was vom Erbrecht sowieso schon vorgesehen ist. Ein klar strukturiertes Leben bedeutet auch ein klar strukturiertes Erbe. Wer beispielsweise verheiratet ist und zwei Kinder hat, der kann sein Erbe sehr einfach unter den Hinterbliebenen aufteilen. Wesentlich komplizierter wird es natürlich, wenn es auch Stiefkinder, Adoptivkinder, einen zweiten, neueren Ehepartner oder gar Adoptiveltern gibt. Diese Fälle sind nicht nur komplizierter, sondern auch wesentlich filigraner in der Beurteilung.

Den Nachlass schon zu Lebzeiten zu regeln, ist für die meisten Menschen nicht ganz so einfach. Kaum jemand befasst sich gerne mit dem eigenen Ableben, sodass auch das Regeln des Erbes oftmals zeitlich immer weiter nach hinten geschoben wird oder sogar ganz ausbleibt. Dies ist natürlich unter Umständen sehr fatal. Denn wenn kein Testament aufgesetzt wurde, greift die gesetzliche Erbfolge.

Grundsätzlich lässt sich über das Erbrecht heute zumindest sagen, dass ein Erbe der ersten Ordnung nur noch in sehr schweren Fällen von seinem Pflichtteil ausgeschlossen werden kann. Wer also beabsichtigt, einen Sohn oder eine Tochter zu enterben, der sollte sich über das Erbrecht heute informieren und sich gegebenenfalls schon einmal mit dem Gedanken vertraut machen, dass der Pflichtteil nicht abgesprochen werden kann. Dennoch ist es natürlich möglich und üblich, in einem Testament die Menschen zu bedenken, von denen man wünscht, dass sie das Erbe erhalten. Dem Testament wird auch so lange nachgekommen, wie keiner der Pflichtteilsberechtigten seinen Pflichtteil einklagt. Erst dann wird das Testament in Teilen hinfällig und durch das Erbrecht heute ersetzt.