Fehler beim Sparen vermeiden

Fehler beim Sparen vermeidenAls Sparfehler wird gemeinhin sparen ohne nennenswerten Zinsgewinn oder Dividende bezeichnet. Wer langfristig spart, muss neben den Zinseinnahmen auch den Geldwertverfall, also die Inflation berücksichtigen, um den Realgewinn richtig bewerten zu können. Entsprechende Zinsrechnungen unter Abzug der zu erwartenden Inflation sollten also schon aufgestellt werden, bevor ein entsprechender Vertrag unterzeichnet wird. Immerhin, beim Sparen gibt es kein Verlustrisiko und keinen Totalausfall. Einfaches Zinssparen funktioniert im Prinzip wie ein Sportwetten Bonus. Denn faktisch leiht der Kunde seiner Bank Geld, wenn er spart. Diese kann das Kapital gewinnbringend einsetzen und die Bank bezahlt dem Kunden dafür einen Zins.

Ähnliches gilt auch für andere Anlageformen mit höheren Renditen, nur sollte dabei das Risiko bedacht werden, denn auch ein gestreuter Aktienfonds kann Verluste machen, an denen auch der Anleger beteiligt wird. Die Faustregel lautet, je besser das Risiko auf verschiedene Anlagen verteilt wird, desto geringer ist das Ausfallrisiko. Dass auch diese Regel nicht immer stimmt, zeigen die Finanzderivate, die zur ersten Bankenkrise führten. Die Regel trifft nur dann zu, wenn es sich bei der Anlage um ein seriöses und tragfähiges Geschäftsmodell handelt. Bei Schuldverschreibungen ist das nicht unbedingt der Fall. Attraktiv ist auch Festgeldsparen. Allerdings setzt es voraus, dass bereits eine gewisse Summe angespart wurde, die vorläufig auch nicht mehr benötigt wird. Durch den Festgeldvertrag bekommt die Bank eine höhere Sicherheit und kann wiederum bessere Geschäfte machen. Diesen Vorteil gibt sie an den Sparer durch höhere Zinsen weiter. Grundsätzlich ist es wichtig und sinnvoll mehrere Anlageformen in Betracht zu ziehen und sich über das Risiko einer Anlageform umfassend informieren zu lassen. Dieses Risiko muss auch im schriftlichen Vertrag so ausgewiesen werden das eine Falschberatung ausgeschlossen ist. Im Zweifelsfall sollte der Vertrag durch einen externen Gutachter noch einmal überprüft werden.