Die Entgeltpunkte in der Rentenversicherung

Die Entgeltpunkte in der RentenversicherungMit der Zahlung der monatlichen Beiträge zur Rentenversicherung erwirbt man das Recht auf eine Rente im höheren Alter. Voraussetzung ist, dass man lange genug eingezahlt hat. Zur Berechnung der monatlichen Rente werden die sogenannten Entgeltpunkte herangezogen, die sich aus der Höhe des Beitrags, der Dauer der Beitragszahlung und die allgemeine Lohnentwicklung herleiten lassen.

Genau einen Entgeltpunkt erhält man, wenn man in einem Jahr genauso viel verdient, wie der statistische Durchschnittslohn entspricht. Bei niedrigerem oder höherem Verdienst ändert sich auch der Entgeltpunkt, deren Wert dann unter oder über eins liegt. Neben diesen Standard-Entgeltpunkten gibt es auch noch Extra-Entgeltpunkte, beispielsweise für die Geburt eines Kindes bis 1992 einen Punkt, ab 1992 sogar drei Punkte pro Kind. Ebenso werden auch für Zeiten des Wehr- und Zivildienstes, für das soziale Jahr oder andere anrechenbare Zeiten Entgeltpunkte gutgeschrieben. Zur Ermittlung der Regelaltersrente werden alle erreichten Entgeltpunkte addiert und die Summe mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert. Das Ergebnis ist dann die monatliche Altersrente.

Zum 1. Juli eines jeden Jahres wird der aktuelle Rentenwert an die Lohnentwicklung angepasst. Wichtig ist zu wissen, dass die Entgeltpunkte nur bei einer Regelaltersrente, einer Erziehungsrente sowie einer Rente wegen voller Erwerbsminderung voll angerechnet werden. Niedriger bewertet werden die Entgeltpunkte bei teilweiser Erwerbsminderung, bei Hinterbliebenenrenten und wenn die Rente vorzeitig in Anspruch genommen wird. In diesen Fällen dürfte die monatliche Rente entsprechend geringer ausfallen. Spricht man vom heutigen oder künftigen Rentenniveau, bezieht man sich auf die Rente eines fiktiven Standardrentners. Dieser hat 45 Jahre lang auf seinen Durchschnittsverdienst Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt und erhält somit pro Jahr einen Entgeltpunkt gutgeschrieben. Die Summe aller Entgeltpunkte, also 45, multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert, ergibt die Höhe der Standardaltersrente in Euro.