Sicherung des Mietkautionskontos

Sicherung des MietkautionskontosEs ist allgemein üblich, dass ein Vermieter bei Abschluss eines Mietvertrages eine Mietkaution verlangt. Diese beträgt zumeist drei Netto-Monatsmieten ohne Nebenkosten. Diese Kaution erhält der Mieter zurück, wenn die Wohnung oder das angemietete Haus in dem vereinbarten Zustand zurückübergeben wird.

In der Gesetzgebung heißt es, dass der Vermieter der Nutznießer einer Mietkaution ist und somit stets sicher sein kann, dass ihm die Kaution bei Schäden oder Nichtzahlung der Miete als Sicherheit dient. Eine solche Kaution muss jedoch ganz genau im Mietvertrag festgelegt werden. Für den Vermieter ist das die erste Basis des Vertrauens zum Mieter, und erst wenn dieser bereit ist, die Kaution zu leisten, wird der Mietvertrag überhaupt zustande kommen.

Die Schwierigkeit einer Mietkaution liegt aber in der Verwaltung. Denn diese muss von dem Vermieter getrennt von seinem restlichen Vermögen, auf einem sogenannten Mietkautionskonto angelegt und verzinst werden. Grundsätzlich dürfen bei der Anlage des Geldes keine Verluste entstehen und somit kommen nur die konservativen Anlagen, wie beispielsweise ein Sparbuch, in Betracht. Dies bedeutet für den Vermieter einen großen Aufwand, ist allerdings eine rund um sichere Sache für den Mieter, da sein Geld zinsbringend und sicher angelegt ist.

Gern nehmen Vermieter aufgrund des großen Aufwandes für ein konservatives Konto, eine Bankbürgschaft entgegen. Diese ist für den Vermieter kostenfrei und birgt keinerlei Verwaltungsaufwand. Doch diese Form ist nicht jedem Mieter zu empfehlen. Denn hier zahlt man die Mietkaution zwar nicht sofort, aber es müssen jährlich Gebühren in Höhe von zwei bis drei Prozent der Bürgschaftssumme an die Bank gezahlt werden. Es ist wichtig zu wissen, dass nur demjenigen eine Bankbürgschaft gewährt wird, der über eine ausreichenden Bonität verfügt.