Wenn Regierungen einen Haushaltsplan aufstellen

Wenn Regierungen einen Haushaltsplan aufstellenRegierungen sollten bei der Aufstellung des Haushaltsplanes, genau wie die Bürger, nicht mehr ausgeben als sie einnehmen. Ein Haushaltsplan ist ein Vergleich zwischen den zu erwartenden Einnahmen und den Aufwendungen. Im materiellen Sinne ist der Haushaltsplan kein Gesetz, da keine Auswirkungen nach außen vorhanden sind. Er gilt jedoch verbunden mit den Vergaberichtlinien als Rechtsgrundlage. Der Zeitraum für einen Haushaltsplan ist das Kalenderjahr. In Deutschland erstellen Bundesregierung, die Landesregierungen und die Kommunen ihre eigenen Haushaltspläne. Aufgeschlüsselt sind in diesem Papier die Beträge, die den einzelnen Ministerien zugesprochen werden. Der Haushaltsplan stellt gem. § 2 BHO den Finanzbedarf des Bundes fest, die LHO die Prognose für die Bundesländer und die Kommunen haben dafür die Haushaltssatzung. Dabei kann er lediglich eine Prognose sei, denn wie es am Jahresende tatsächlich finanziell aussieht, ist bei der Beratung im Bundestag noch nicht ersichtlich.

Bei der Erstellung der Haushaltspläne der Länder, die den Vertrag von Maastricht am 7.2.1992 unterzeichnet haben, muss darauf geachtet werden, dass die Maastricht-Kriterien bzw. die EU-Konvergenzkriterien eingehalten werden. Diese besagen, dass die Schuldenstandsquote unter 60 % des BIP (Bundesinlandsproduktes) und die Defizitquote unter 3 % liegen muss. Das ist, vor allem in Zeiten von Krisen, bei vielen Ländern nicht immer der Fall. Im Grunde stellt ein Haushaltsplan eine finanzielle Vorschau für das laufende, noch nicht vollendete Jahr, dar. Einnahmen und Ausgaben können zum Zeitpunkt der Verabschiedung nur geschätzt werden. Die geschätzten Einnahmen sind u. a. Steuereinnahmen sowie Erträge aus Kapitalvermögen bzw. Privatisierungen. Aus den Gesamteinnahmen errechnen sich die zu tätigenden Investitionen sowie die neue Nettokreditaufnahme. Haushaltspläne sind in allen Länder dieser Welt üblich. Nur mit dieser finanziellen Vorschau ist es möglich, zahlungsfähig zu bleiben.