Welche Geldspenden kann ich steuerlich absetzen?

Welche Geldspenden kann ich steuerlich absetzen?Gerade in der heutigen Zeit wird nahezu jeder Mensch immer öfter dazu angehalten, für einen wohltätigen Zweck Geld zu spenden, sei es wegen einer Naturkatastrophe, der Unterstützung Hilfebedürftiger in der Dritten Welt oder auch nur wegen einer kleinen Geldspende an eine gemeinnützige Organisation in ihrer Nähe. All diese Geldspenden sind steuerlich abzugsfähig, wenn ein paar wichtige Voraussetzungen erfüllt sind.

Das steuerliche Absetzen von Spenden ist seit der Gesetzesänderung im Jahr 2007 wesentlich vereinfacht worden. Alle Spenden an mildtätige, gemeinnützige und kirchliche Organisationen können in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden, wobei bei Spendenbeträgen bis 100 Euro ein vereinfachter Spendennachweis in Form eines Bareinzahlungsbeleges, der Buchungsbestätigung der Bank oder auch der Kontoauszug, aus dem die Spende ersichtlich ist, genügt. Außerdem stellen bereits viele Empfänger auch bei Beträgen unter 100 Euro auf Wunsch eine vom Finanzamt anerkannte Spendenbescheinigung bzw. Zuwendungsbescheinigung aus.

Spenden an politische Parteien unterliegen Sonderregeln. Die Höhe der Spenden darf maximal 10 Prozent des persönlichen Einkommens ausmachen, darüber hinausgehende Beträge können ohne Weiteres in folgende Jahre vorgetragen und dann abgesetzt werden. Bevor man sich entscheidet, zu spenden, sollte man sich die entsprechende Hilfsorganisation genauer anschauen, da es immer wieder „schwarze Schafe“ gibt, die die Spenden nicht zu den Bedürftigen weiterleiten. Damit der betreffende Empfänger eine Spendenbescheinigung zusenden kann, sollte man bei Überweisung unter dem Punkt „Verwendungszweck“ die eigene Anschrift angeben. Und noch ein Tipp: Nicht nur Geld zu spenden, sondern auch Sachspenden sind steuerlich absetzbar. Da allerdings Kaufbelege der gespendeten Gegenstände meistens nicht mehr vorhanden sein werden, darf der Empfänger den Wert der Sachen schätzen und dem Spender eine entsprechende Spendenbescheinigung zukommen lassen, die ebenfalls beim Finanzamt geltend gemacht werden kann.