Vollmacht-Muster und -Vorlagen

Vollmacht-Muster und -VorlagenIm Alltag wie auch zu besonderen Anlässen oder Vorkommnissen gibt es immer wieder die Notwendigkeit einer Vollmachterteilung. Das fängt bei Kleinigkeiten wie die Erledigung von Einkäufen an und reicht bis hin zu wichtigen, lebensverändernden und -wichtigen Angelegenheiten wie bei der Vorsorgevollmacht. Es gibt daher im Internet für fast jede Vollmacht Muster und Vorlagen, welche ausgedruckt und verwendet werden können. Doch genaues Hinschauen und eingehendes Prüfen sind hier Voraussetzung, um Missverständnissen vorzubeugen.

Um das passende Muster für die benötigte Vollmacht zu finden, muss man sich erst mal im Klaren darüber sein, was für eine Vollmacht man benötigt. Wer beispielsweise eine Vorsorgevollmacht braucht, kann ganz spezifisch nach dieser suchen, da sie eine Reihe von Sondervereinbarungen enthält, welche wichtig sind und wenigstens vom Sinn her übernommen werden sollten. Anders sieht es da bei einer anwaltlichen Vertretungsvollmacht aus, der sogenannten Prozessvollmacht. In ihr werden dem Anwalt Rechte abgetreten, die genau benannt werden müssen. Auch Banken und andere Instituten erteilt man mitunter Vollmachten. Gerade wenn man älter wird oder vorhersehbar ist, dass man in absehbarer Zukunft eventuell geschäftsunfähig werden sollte, ist es empfehlenswert, sich über diverse Lebensbereiche Gedanken zu machen und zu schauen, ob man teilweise Vollmachten erteilen kann. So kann man beispielsweise eine Vertrauensperson mit einer Vollmacht ausstatten, welche ihr erlaubt im Namen des Vollmachtgerbers ein Auto zu kaufen oder ein Haus zu erstehen.

Viele Bereiche des Lebens lassen sich aber auch in einer Vollmacht zusammenfassen. Welche Vorlage für die gewünschte Vollmacht nun auch wählt, einige Mindestangaben muss sie in jedem Fall enthalten: Vollständige Namen und Adressen der Vertragsparteien, Ort und Datum der Unterschriften der Vertragsparteien und selbstverständlich die Grund bzw. den Anlass für den die Vollmacht ausgestellt wird. Es ist zu empfehlen, immer mindestens zwei Originalvollmachten auszufertigen. So hat die der Bevollmächtigte eine Vollmacht zur Vorlage bei eventuell dritten Vertragsparteien und man selbst ist auf der sicheren Seite, falls es Unstimmigkeiten oder gar Streitigkeiten in Bezug auf die Vollmacht und deren Verwendung geben sollte. Vor Gericht kann eine Originalausfertigung der Vollmacht da von großer Tragweite sein.