Versicherungsprämie nicht bezahlt was nun?

Versicherungsprämie nicht bezahlt was nun?Gut versichert sein möchte jeder – nicht nur diejenigen, die Familie haben. Auch die Ansprüche von Singles hinsichtlich ihrer Sicherheit im Alltag sind gewachsen und sie wollen für den Fall der Fälle gerüstet und versorgt sein. Gleichzeitig jedoch leben wir aber auch in einer Zeit der immer größer werdenden finanziellen Unsicherheit. Die weltweite Wirtschaftskrise ist für jeden Menschen zu spüren – und sei es nur dadurch, dass man den Job als Basis der eigenen Existenz nun umso mehr zu schätzen weiß und ihn bloß nicht verlieren möchte. Doch nicht jeder hat das Glück, einen sicheren Arbeitsplatz zu besitzen. Immer mehr Menschen werden nämlich arbeitslos. Und im Fall des Arbeitsplatz-Verlusts ergibt sich urplötzlich das große Problem, wie man seine laufenden Kosten – deren Umfang sich bisher am Gehalt orientierte und dann auch immer bezahlbar waren – nun decken soll. Jene Kosten umfassen natürlich nicht nur Miete und Ernährung, sondern vor allem auch die regelmäßig zu zahlenden Versicherungsprämien (welche heute übrigens Versicherungsbeiträge genannt werden). Selbst für Otto Normalverbraucher kommt da allerhand zusammen: Kranken- und Kfz-Versicherung, Haftpflicht- und Rechtsschutz, Wohngebäudeversicherung – um nur die zu nennen, welche sicherlich jeder von als Mindest-Versicherungsschutz empfindet und abgeschlossen hat. Eine Situation der Zahlungsunfähigkeit ergibt sich also leider schneller, als man schauen kann.

Wer zum Beispiel seine Versicherungsprämie nicht zu zahlen in der Lage ist gerät damit in eine missliche Lage – aber keineswegs gleich in eine Situation, die derart kompliziert und schwierig ist, dass man sich in einem Versicherungslexikon Rat holen müsste. Natürlich könnte dem zahlungsunfähigen Versicherungsnehmer die Kündigung des Vertrages drohen, und natürlich ist er bis zur Zahlung des Beitrages von allen Versicherungsleistungen ausgeschlossen. Jedoch wird das Versicherungsunternehmen zunächst einmal eine Zahlungserinnerung senden – oder im Fall einer vorhandenen Einzugsermächtigung eine erneute Abbuchung versuchen. Zeitgleich damit sollte man natürlich Kontakt mit dem Versicherer aufnehmen – denn auch die sind Menschen, und sie lassen durchaus mit sich reden.