Versicherungen drücken sich vor der Schadensregulierung

Immer wieder passiert es, dass Versicherte in langwierige Prozesse verwickelt werden, wenn es darum geht, ihr Recht gegenüber einer Versicherungsgesellschaft geltend zu machen.

Aus sicherer Distanz betrachtet, erscheint das Vorgehen der Versicherungsgesellschaften nur logisch und kaufmännisch richtig. Die moralische Seite dieses Verhaltens steht auf einem anderen Blatt. Oberstes Ziel in einer Marktwirtschaft kann es immer nur sein, Leistungen, welcher Art auch immer, zu einem möglichst hohen Preis zu verkaufen. Dies gilt natürlich umso unbedingter für immaterielle Leistungen, also wie im Falle einer Versicherung in einem Versprechen. Was kümmert mich der Unsinn, den ich gestern gesagt habe? So oder ähnlich formulierte es einmal ein berühmter Staatsmann. Da die Leistung nun, im speziellen Fall einer Versicherung, in der Regel erst nach geraumer Zeit fällig wird, geraten auch die Vertragsbedingungen, die einst unterzeichnet wurden, in ein diffuses Licht. Plötzlich tauchen Einschränkungen und Paragrafen auf, Versäumnisse, Gesetzesänderungen, die eine Erbringung der Leistung zumindest verzögern. Aus dem multiinvestigativen Blickwinkel der Versicherungen gesehen, steckt hier eine Masse an Kapital, das durchaus gut verzinst wird, während der Versicherte darauf wartet, wie das zuständige Gericht, das noch dazu vom Steuerzahler finanziert wird, entscheidet. Der Versicherer schlägt also auf verschiedenen Ebenen Gewinn aus seiner Vertragsverbindung.

Einem Justizapparat wie dem der international agierenden Konzerne steht der Bürger zumeist sehr hilflos gegenüber, auch kostet es Geld und Nerven, sich zu wehren. Auf diese Verhaltensweisen spekulieren die Versicherungen, hier minimieren sie den Wert ihrer Leistungen nachträglich. Natürlich hat dies auch viel mit der Nachlässigkeit derjenigen zu tun, die die Versicherung abschließen. So ist absolute Ehrlichkeit bei der Beantwortung der Fragen nach dem Gesundheitsverlauf unerlässlich. Gerade hier sehen viele Gesellschaften Anlass, das Versicherungsverhältnis nachträglich infrage zu stellen.




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