Ab wann zahlt ein Rentner-Ehepaar Steuern?

Ab wann zahlt ein Rentner-Ehepaar Steuern?In Deutschland gehen jedes Jahr etwa 1,2 Millionen Bürger in Rente. Von diesem Tage beginnt für sie ein neuer Lebensabschnitt, denn plötzlich endet ihr Berufsleben. Und mit diesem neuen Lebensabschnitt tauchen auch eine Menge Fragen auf. Eine dieser Fragen, die sich so mancher Rentner stellen wird, könnte lauten: “Muss ich als Rentner oder muss ein Rentner-Ehepaar Steuern zahlen und ab wann?”.

Die Antwort lautet allgemein, dass ein Rentner verpflichtet ist, unter bestimmten Umständen Abgaben an den Staat zu leisten. Durch das seit dem 1. Januar 2005 in Kraft getretene Alterseinkünftegesetz müssen gesetzliche Altersrenten zu mindestens 50 % versteuert werden. Die Höhe des Besteuerungsanteils ist abhängig vom Zeitpunkt des Eintrittes in den Ruhestand. War die betreffende Person am 1.1.2005 bereits Rentner oder ist im Laufe des Jahres 2005 in Rente gegangen, beträgt ihr Besteuerungsanteil 50 %, bei späterem Eintritt in den Ruhestand ist dieser entsprechend höher.

Für die Zahlung von Steuern auf die gesetzliche Altersrente gibt es allerdings Mindestgrenzen. Bezieht ein alleinstehender Rentner eine jährliche Bruttorente bis max. 18.900 Euro oder ein Ehepaar max. 37.800 Euro im Jahr und besitzen sie keine weiteren Einkünfte, brauchen sie auch keine Steuern zu zahlen. Etwas anders sieht die Sache aus, wenn zu der gesetzlichen Altersrente auch noch andere Renten, wie etwa eine Betriebsrente oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung hinzukommen, denn dann werden in der Regel Steuern fällig. Für zusätzliche Einkünfte gelten die gleichen Steuersätze wie für Arbeitnehmer auch. In solchen Fällen wird man auch eine jährliche Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt abgeben müssen. Für weitere Informationen sowie im Zweifelsfall sollte man sich an einen Steuerberater, einen Versicherungsangestellten oder an das zuständige Finanzamt wenden.




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