Wann ist eine Schenkungsrückforderung möglich?
Laut Gesetz ist die Schenkung ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, welches zwar zwei Willenserklärungen bedarf, jedoch lediglich für den Schenkenden verpflichtend ist (§ 516 Abs. 1 BGB). Insofern kann eine Schenkung nicht einfach ohne Grund zurückgefordert werden. Ein Grund, der aus Scham jedoch sehr selten angeführt wird,
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